Änderung der Meldepflicht von Bienenvölker und neuer Stichtag ab 2026

Ab 2026 müssen alle Bienenvölker direkt bei der Tierseuchenkasse BW gemeldet werden. Der Stichtag für die Meldung von Bienenvölkern ist jährlich der 01.05., erstmalig am 01.05.2026.

Alle der Tierseuchenkasse bekannten Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienen halten, werden rechtzeitig vor dem Stichtag angeschrieben.

Sollte bis zum 01.05.2026 keine Meldeaufforderung eingegangen sein, können die Bienenvölker formlos – schriftlich per E-Mail, online oder per Fax – gemeldet oder ein Meldeformular angefordert werden.

Link zur Seite der TSK: https://www.tsk-bw.de/aenderung-der-meldepflicht-von-bienenvoelker-und-neuer-stichtag-ab-2026/