Update: BVM Hocketse am 07. Mai 2022

Natürlich konnte auch die Hocketse in den letzten beiden Jahren nicht stattfinden. Da sich die Situation inzwischen etwas entspannt hat und dieses Treffen im Freien stattfindet, wollen wir es wieder angehen.

Alle Imkerinnen und Imker des BV Marbach sind mit ihren Familien herzlich dazu eingeladen!

BV Marbach Hocketse
am 07. Mai 2022
am Bienenstand von Roland Bröckel in Oberstenfeld

Aufbau um 11:00 Uhr – Mithilfe sehr erwünscht
Beginn Hocketse um 15:00 Uhr

Wie beim letzten Mal wird dieses Zusammentreffen auf dem Bienenstand von Roland Bröckel in Oberstenfeld stattfinden. Ein geselliges Beisammensein bei den Bienen und hoffentlich bei gutem Wetter.

Etwas zu essen – zum Beispiel Grillgut – kann sich jeder selbst mitbringen. Wir würden uns über mitgebrachte Salate freuen. Die Getränke übernimmt der Verein.

Die Wegbeschreibung zur Hocketse wird über den Newsletter verschickt.

Änderungen bei der Dokumentationspflicht bei Behandlungsmitteln

Was bei der Dokumentation von Behandlungsmitteln wichtig ist, wird nachfolgend beschrieben. Wir zitieren hier aus dem Heft 04/2022 von bienen&natur. Weitere Erläuterungen finden sich in einem Artikel von Tobias Dittmann.

Während Imker bisher nur apothekenpflichtige Arzneimittel ins Bestandsbuch eintragen mussten, gilt das nun für alle Behandlungen.

Die nun in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/6 ist ein verbindlicher Rechtsakt, welcher nach Geltungsbeginn unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Seit dem 28.01.22 muss die neue Verordnung umgesetzt werden. 

Was im Bestandsbuch eingetragen werden muss, regelt die Verordnung 2019/6 Artikel 108. Demnach sind folgende Informationen (hier im Original-Wortlaut) zu dokumentieren:

  1. Datum der ersten Verabreichung des Arzneimittels an die Tiere,
  2. Bezeichnung des Arzneimittels,
  3. Menge des verabreichten Arzneimittels,
  4. Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Lieferanten,
  5. Beleg für den Erwerb des angewandten Arzneimittels,
  6. Identität des behandelten Tieres oder der behandelten Gruppe von Tieren,
  7. Gegebenenfalls Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes,
  8. Wartezeit, auch wenn dieser Zeitraum gleich Null ist,
  9. Behandlungsdauer.

Die Belege und das Bestandsbuch sind fünf Jahre aufzubewahren. Vorlagen können im Internet beispielsweise auf der Seite des Deutschen Imkerbundes heruntergeladen werden.

Die Überwachungsstruktur ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 

Dort steht unter § 15, dass jeder, der Bienen hält, verpflichtet ist, seine Völker gegen Varroose zu behandeln. Dies muss bei einer Kontrolle nachvollziehbar belegt werden, wie mit der neuen Dokumentationspflicht.

Erinnerung: Mitgliederversammlung am 11.04.2022

Im Gegensatz zur schwierigen Situation solcher Veranstaltungen in den vergangenen beiden Jahren, scheint unser Timing dieses Mal besser zu sein.

Die Corona-Einschränkungen werden aktuell gelockert und wir können unsere Mitgliederversammlung daher wie geplant als Präsenzveranstaltung durchführen. Auch wenn formal keine Maskenpflicht mehr besteht, bitten wir darum, dass abgesehen vom Sitzplatz bitte noch Masken getragen werden sollten. Selbstverständlich sollte sein, dass niemand zur Veranstaltung kommt, der bei sich Erkältungssymptome wahrnimmt.

Mitgliederversammlung des
Bezirks-Bienenzüchterverein Marbach a. N. e.V.

Montag, 11. April 2022 um 19:00 Uhr
in der Stadthalle Marbach, Schillerhöhe 12
71672 Marbach am Neckar.

Neben den üblichen Berichten aus der Vereinsarbeit stehen auch die Wahl des 1. Vorsitzenden, des Schriftführers und eines Beisitzers an. Auch Anträge können gerne eingebracht werden:

Folgende Tagesordnungspunkte sind für die Mitgliederversammlung vorgesehen:

  1. Begrüßung und Totenehrung
  2. Berichte Vorsitzender, Kassierer und Kassenprüfer
  3. Entlastung Gesamtvorstand
  4. Wahlen 
    1. Vorsitzende/r
    Schriftführer
    1 Beisitzer/in
  5. Weitere Anträge, Ehrungen und Sonstiges