Bereits seit Januar 2022 müssen alle Imkerinnen und Imker, ganz gleich ob Hobby, Voll- oder Nebenerwerb, die Anwendung ihrer Behandlungsmittel dokumentieren. Darunter fallen alle verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Präparate. War zuvor nur das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel vorgeschrieben, müssen nun auch Behandlungsmittel wie Ameisen- und Oxalsäure – oder ganz neu Varroa-Med, 0die über den Verein bezogen werden, dokumentiert werden.
Die Dokumentation hat in einem sogenannten Bestandsbuch zu erfolgen. Das kann über ein einfaches Blatt Papier erfolgen, aber auch über Vordrucke oder ein Computerprogramm. Was im Bestandsbuch eingetragen werden muss, regelt die Verordnung 2019/6 Artikel 108.
Das muss im Bestandsbuch (hier im Original-Wortlaut) erfasst werden:
- Datum der ersten Verabreichung des Arzneimittels an die Tiere
- Bezeichnung des Arzneimittels
- Menge des verabreichten Arzneimittels
- Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Lieferanten
- Beleg für den Erwerb des angewandten Arzneimittels
- Identität des behandelten Tieres oder der behandelten Gruppe von Tieren
- Gegebenenfalls Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes
- Wartezeit, auch wenn dieser Zeitraum gleich Null ist
- Behandlungsdauer
Die Belege und das Bestandsbuch sind fünf Jahre aufzubewahren. Vorlagen können im Internet beispielsweise auf der Seite des Deutschen Imkerbundes heruntergeladen werden.
Hier klicken für den kostenlosen Vordruck des Deutschen Imkerbund e.V.