Behandlungsmittel: Preise für 2023 liegen vor

Wir haben die Informationen zu den Preisen der geförderten Behandlungsmittel für 2023 erhalten. Details zu den Behandlungsmitteln und zur Bestellung finden sich auf folgender Seite: https://imker-marbach.de/behandlungsmittel/

Ameisensäure 60% ad us. vet.
Formivar, 1 Liter, Preis 2023: 5,00 €

Oxuvar Oxalsäuredihydrat- Lösung 5,7% ad us. vet.
Biovet, 275g, Preis 2023: 5,30 €

VarroMed (erstmals gefördert)
BeeVital, 555ml, Preis 2023: 18,00 €

Apilife Var, 1 Packung mit 2 Streifen
Serumwerk Bernburg, Preis 2023: 2,60 €

Vereinsinterner Bestelltermin 2023: 28. Februar 2023

Änderungen bei der Dokumentationspflicht bei Behandlungsmitteln

Was bei der Dokumentation von Behandlungsmitteln wichtig ist, wird nachfolgend beschrieben. Wir zitieren hier aus dem Heft 04/2022 von bienen&natur. Weitere Erläuterungen finden sich in einem Artikel von Tobias Dittmann.

Während Imker bisher nur apothekenpflichtige Arzneimittel ins Bestandsbuch eintragen mussten, gilt das nun für alle Behandlungen.

Die nun in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/6 ist ein verbindlicher Rechtsakt, welcher nach Geltungsbeginn unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Seit dem 28.01.22 muss die neue Verordnung umgesetzt werden. 

Was im Bestandsbuch eingetragen werden muss, regelt die Verordnung 2019/6 Artikel 108. Demnach sind folgende Informationen (hier im Original-Wortlaut) zu dokumentieren:

  1. Datum der ersten Verabreichung des Arzneimittels an die Tiere,
  2. Bezeichnung des Arzneimittels,
  3. Menge des verabreichten Arzneimittels,
  4. Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Lieferanten,
  5. Beleg für den Erwerb des angewandten Arzneimittels,
  6. Identität des behandelten Tieres oder der behandelten Gruppe von Tieren,
  7. Gegebenenfalls Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes,
  8. Wartezeit, auch wenn dieser Zeitraum gleich Null ist,
  9. Behandlungsdauer.

Die Belege und das Bestandsbuch sind fünf Jahre aufzubewahren. Vorlagen können im Internet beispielsweise auf der Seite des Deutschen Imkerbundes heruntergeladen werden.

Die Überwachungsstruktur ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 

Dort steht unter § 15, dass jeder, der Bienen hält, verpflichtet ist, seine Völker gegen Varroose zu behandeln. Dies muss bei einer Kontrolle nachvollziehbar belegt werden, wie mit der neuen Dokumentationspflicht.

Bestellung der Behandlungsmittel 2020 noch bis zum 29.02.2020

Auch in diesem Jahr können wieder über den LVWI bezuschusste Behandlungsmittel über den Verein bestellt werden. Informationen hierzu wurden bereits von Hermann Anglsperger an die Mitglieder per Mail verschickt.

Hier noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Behandlungsmittel
    • Ameisensäure 3,60 €/Liter
    • Oxuvar 4,70€/Packung
    • Apilife Var 2,05€/2 Streifen
  • Bestellung nur für gemeldete Völker
  • Bestellung per Mail an hermann.anglsperger@imker-marbach.de
  • Erstbesteller: Angabe von Veterinäramt und Registriernummer
  • Bezahlung per Überweisung oder Kleinbeträge in bar bei der Hauptversammlung am 19.03.2020, bitte aber Rechnung abwarten.
  • Letzter Bestelltermin 29.02.2020

Weitere Infos hier https://imker-marbach.de/behandlungsmittel/

Völkermeldung zum Jahreswechsel – warum ist das wichtig?

Alle Jahre wieder – steht nicht nur Weihnachten vor der Tür sondern auch die Völkermeldung zum Jahresende. Aber warum ist das eigentlich so wichtig und warum sollte jede Imkerin und jeder Imker die aktuelle Zahl der Bienenvölker melden?

Hier die wichtigsten Gründe:

Versicherung – Im Falle eines Versicherungsfalls z.B. bei Diebstahl oder Vandalismus, sind nur gemeldete Völker versichert.
Statistik / Beitragserhebung – Die Beiträge für den Landesverband der Württembergischen Imker (LVWI) und den Werbebeitrag des Deutschen Imkerbundes (DIB) werden teilweise nach Anzahl der Völker berechnet (Details zu Beitrag). Hier zählt die Fairness und der Beitrag zur Arbeit der Verbände.
Behandlungsmittel – Wer vergünstigt Behandlungsmittel über den Verein bezieht, dessen Bestellmenge muss natürlich in einen plausiblen Verhältnis zur Völkerzahl stehen.

Wenn man sich also einen Überblick verschafft hat über die Anzahl und den Zustand seiner Völker – am besten nach der Oxalsäurebehandlung – sollte die Meldung an Hermann Anglsperger (hermann.anglsperger@imker-marbach.de) erfolgen. Stichtag war bereits der 31.12.2019, die Daten können aber noch bis Ende Januar aktualisiert werden. Bitte also zeitnah die neue Völkerzahl an Hermann Anglsperger melden. Wenn es keine Veränderung gibt, kann die Mitteilung natürlich unterbleiben, dann wird für die Bewertung des Beitrags der bisherige Stand herangezogen.

Wer zur Zeit keine eingewinterten Völker besitzt, sollte überlegen ob nicht zumindest 1 oder 2 Völker gemeldet sein sollten, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Wenn dann 1 oder 2 Völker im neuen Jahr neu beschafft werden, passt auch gleich der Versicherungsschutz. Das gilt insbesondere für Neuimkerinnen und Neuimker, die in 2020 erstmals mit der Bienenhaltung beginnen.

In diesem Sinne: Danke für’s mit dran denken und die rechtzeitige Meldung der Völkerzahlen!